Häufig gestellte Fragen

1. Berufsunfähigkeitsversicherung und Austritt bei TenneT

Was passiert wenn ich das Unternehmen TenneT verlasse mit meinem Vertrag? Und vor allem: Was passiert mit meinem Schutz bei BU?

Sie können wählen zwischen Weiterführung beim neuen Arbeitgeber, privater Fortführung und Beitragsfreistellung.

Bitte beachten Sie:

  • Der neue Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihren bestehenden Vertrag unverändert zu übernehmen. Sie sollten rechtzeitig bei ihm anfragen, ob er dazu bereit ist. Ist er das nicht, können Sie zwar noch eine Übertragung verlangen, also die Überführung eines ggf. vorhandenen Vertragsguthabens auf einen Neuvertrag beim neuen Arbeitgeber. Aber ob, in welcher Form und unter welchen Voraussetzungen der Neuvertrag BU-Schutz gewährt, hängt von den Rahmenbedingungen beim neuen Arbeitgeber ab. Deshalb führen die meisten vorzeitig ausscheidenden Mitarbeiter einen Vertrag mit attraktivem BU-Schutz mit privaten Beiträgen weiter, wenn der neue Arbeitgeber den bestehenden Vertrag nicht 1:1 übernimmt.
  • Wenn Sie den Vertrag beitragsfrei stellen, dann entfällt Ihr BU-Schutz! Daher wurde bei TenneT sehr viel Wert auf eine für Sie sehr attraktive Sonderregelung gelegt: Sie können auch nur die versicherte BU-Rente privat fortführen über den sogenannten „BUZ-Retter“. Die viel geübte - auch berechtigte - Kritik über diese oft fehlende Klausel braucht Sie als TenneT-Mitarbeiter nicht zu sorgen. Details hierzu sind in den Versicherungsbedingungen geregelt.

 

2. Elternzeit

2.1. Was passiert, wenn ich in Elternzeit gehe (vollständig ruhendes Arbeitsverhältnis)?

Sie erhalten nachfolgend einen Überblick der verschiedenen Optionen hinsichtlich Ihrer Direktversicherung während Ihrer Elternzeit:

Möglichkeit 1: Die Beitragszahlung erfolgt u. U. im Voraus für mehrere Monate mittels Entgeltumwandlung aus Ihrem Gehalt im Rahmen der letzten Gehaltsabrechnung vor Beginn der Elternzeit. Beispiel: Ihre Bruttoentgeltumwandlung beträgt mtl. 100.-€ und Sie erhalten aufgrund Elternzeit ab z. B. Mai für 12 Monate keine Gehaltszahlung. Lösung: Sie wandeln 1.200.-€ einmalig im April um, also unmittelbar vor Beginn der Elternzeit. Diese Möglichkeit klären wir gerne mit Ihrer/m Personalbetreuer/in. Diese Möglichkeit stellt die von uns empfohlene Variante dar!

Möglichkeit 2: Private Beitragszahlung während dieser Zeit. Versicherungsschutz bleibt unverändert bestehen, Zahlung über ein privates SEPA Lastschriftmandat. Achtung: Sind Sie im Leistungsfall bzw. bei Rentenbeginn gesetzlich kranken-und pflegeversichert, müssen die aus den privaten Beitragszahlungen resultierenden Leistungen verbeitragt werden, sofern bzw. soweit Sie bestimmte Freigrenzen/-beträge übersteigen. Derzeit bleiben Leistungen bis zu einer Höhe von 187,25 € monatlich beitragsfrei (Wert 2025).

Möglichkeit 3: Reduzierte private Beitragszahlung während dieser Zeit. Der Versicherungsschutz für die BU-Rente bleibt unverändert bestehen, aber der Kapitalaufbau fürs Rentenalter läuft reduziert. Zahlung über ein privates SEPA Lastschriftmandat. Es gilt hinsichtlich Beitragspflicht das in Möglichkeit 2 Gesagte analog.

Möglichkeit 4: Keine Beitragszahlung während dieser Zeit. Achtung: Dadurch verlieren Sie den BU-Versicherungsschutz! Nach Rückkehr aus der Elternzeit ist aber eine vereinfachte Wiederinkraftsetzung möglich. Die genauen Regelungen für eine Wiederinkraftsetzung finden Sie nachfolgend:

Frist für die Wiederherstellung des Versicherungsschutzes bei Elternzeit ohne Risikoprüfung
Wenn die Versicherung wegen einer Elternzeit beitragsfrei gestellt worden ist, kann die Frist zwischen Beitragsfreistellung und Wiederaufnahme der Beitragszahlung auch mehr als 6 Monate betragen, ohne dass wir eine Risikoprüfung durchführen. Die Beitragszahlung muss jedoch spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Elternzeit wiederaufgenommen werden. Wird die Elternzeit in mehrere Abschnitte aufgeteilt, muss die Wiederherstellung des Versicherungsschutzes jeweils innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung eines Abschnittes erfolgen.


2.2. Was passiert, wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeite bzw. in Elternzeit von einem vollständig ruhenden Arbeitsverhältnis in Teilzeit wechsle?

Sollten Sie während einer Elternzeit in Teilzeit arbeiten, dann erhalten Sie auch im Umfang Ihrer Teilzeitarbeit Gehalt. Selbstverständlich können Sie dann aus Ihrem Teilzeitgehalt (wieder) staatlich gefördert Entgeltumwandlung zu Gunsten Ihrer Direktversicherung betreiben!

3. Längere Arbeitsunfähigkeit

Was passiert wenn ich länger krank bin und kein Gehalt mehr fließt?

Sie können den Beitrag privat weiter bezahlen oder auch die Möglichkeit 1 aus dem Bereich Elternzeit wählen (siehe oben) und genießen dann auch weiterhin Versicherungsschutz. Sprechen Sie bitte eine individuelle Lösung mit uns ab.

4. Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze - Beitragsstufen

Bei der TenneT Direktversicherung gibt es verschiedene Beitragsstufen. Je nach Wunsch und Bedarf an Absicherung können Sie unterschiedlich wählen. Der TenneT Zuschuss liegt jeweils bei 15% und wird bis zu einem maximalen Gesamtbeitrag von 4% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bezahlt.
Umwandlungsbeitrag (mtl.) Anteil Mitarbeiter (mtl.) Anteil TenneT Zuschuss
15% (mtl.)
Netto geleisteter Beitrag* Steuerkl. 1

Steuerkl. 3

100 € 86,96 € 13,04 € ca. 43 € ca. 49 €
150 € 130,43 € 19,57 € ca. 65 € ca. 74 €
200 € 173,91 € 26,09 € ca. 87 € ca. 99 €
338* € 293,91 € 44,09 € ca. 147 € ca. 167 €

* (max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), Beitrag in 2026)

Die hier maßgebliche BBG ist die Grenze des Bruttoeinkommens, bis zu der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen sind (2026: 101.400 €/Jahr). Die BBG wird jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst.
** Bsp. für Mitarbeiter mit Jahresbruttoeinkommen 60.000 €, Kirchensteuerpflicht, Bundesland Bayern

ACHTUNG

Bitte wenden Sie sich bei Fragen ausschließlich an uns und nicht an die Personalabteilung von TenneT.
Auch evtl. Unterlagen mailen Sie bitte in pdf Form an uns via tennet@meyer-fritzsche.de.
Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.

Gutes Vereint. Wir haben vor kurzem analysiert und 93 Versicherer gezählt. Aus diesen wählen wir täglich neu passende Lösungen aus.

- Paul-Harry Fritzsche

Entfällt die aufwendige Risikoprüfung, wird der Mehrwert für den Kunden deutlich erhöht. Ein großes Kollektiv macht dies möglich.

- Jörg Steinbrück