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Ihre bestehende Direktversicherung (Entgeltumwandlung)

Sie haben bereits eine Direktversicherung vom Vor-Arbeitgeber?

Seitens der Personalabteilung von TenneT sind wir legitimiert, Sie bei diesem Prozess ebenfalls zu unterstützen. Kommen Sie gerne auf uns zu, um gemeinsam die für Sie geeignete Variante abzustimmen.

Es gibt bei Ihrem Betriebseintritt drei Möglichkeiten, wie mit Ihrer bestehenden Direktversicherung (ebenso: Pensionsfonds- oder Pensionskassenvertrag) verfahren werden kann:

 

1. TenneT übernimmt als neuer Arbeitgeber Ihren bisherigen Vertrag und damit auch das Versorgungsversprechen Ihres Vorarbeitgebers unverändert (= Übernahme i. S. d. § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG). Darauf haben Sie keinen Rechtsanspruch. Deshalb scheidet diese Möglichkeit aus folgenden Gründen bei den meisten Arbeitgebern und auch bei TenneT aus: Es sollen alle Mitarbeiter gleich behandelt und der Verwaltungsaufwand möglichst begrenzt werden. Dies wäre bei Übernahme von Versicherungsverträgen verschiedenster Anbieter nicht mehr sicherzustellen. Bitte beachten Sie, dass ggf. Ihr/e Ansprechpartner/in in Versicherungsfragen Ihnen eine Übernahme empfohlen oder in Aussicht gestellt hat, ohne vorab die Information einzuholen, ob TenneT überhaupt damit einverstanden ist.

 

2. Ihr bisheriges Vertragsguthaben wird in einen neuen Direktversicherungsvertrag bei TenneT überführt (= Übertragung i. S. d. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG). Darauf besteht in der Regel ein Rechtsanspruch; vgl. § 4 Abs. 3 BetrAVG.

3. Sie zahlen in Ihren bestehenden Vertrag „privat“ Beiträge ein oder lassen den Vertrag einfach beitragsfrei bestehen (= private Fortführung).

Die beiden Möglichkeiten „Übertragung“ und „private Fortführung“ werden nun näher erläutert.

ÜBERTRAGUNG IHRES VERTRAGSGUTHABENS

Es findet eine sog. „Deckungskapitalübertragung“ statt, d. h. der Wert Ihrer Versicherung bzw. Ihr Vertragsguthaben wird dem bisherigen Vertrag entnommen und auf eine neue Direktversicherung der Allianz Lebensversicherungs AG bei TenneT übertragen.

Vorteil: Sie können bei TenneT weiterhin die staatliche Förderung in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Entgeltumwandlungen bis zu den Höchstgrenzen nutzen. Die Übertragung Ihres Vertragsguthabens führt nicht zu zusätzlichen Kosten.

Nachteil: Es gelten die Rechnungsgrundlagen (z. B. Zins, Sterbetafeln und „Unisex“) sowie Leistungen der neuen Allianz-Direktversicherung; eventuell bestehende Zusatzversicherungen entfallen. Die Leistungen der neuen Allianz-Direktversicherung können besser oder schlechter sein als die Ihres Altvertrags. Im derzeitigen Niedrigzinsumfeld sind die garantierten Leistungen des Neuvertrags aber regelmäßig geringer als die von bereits länger laufenden Altverträgen.

PRIVATE FORTFÜHRUNG

Wenn Sie keine Übertragung Ihres bisherigen Vertragsguthabens in einen Neuvertrag wünschen, können Sie Ihren bisherigen Vertrag „beitragsfrei“ stehenlassen oder mit Beiträgen aus Ihrem Privatvermögen weiter besparen.

Vorteil: Versicherungsschutz und Rechnungsgrundlagen bleiben bestehen wie bisher. Zahlen Sie weiter Beiträge, sind die Leistungen daraus nicht beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie steuerlich begünstigt.

Nachteil: Bei Beitragsfreistellung reduzieren sich die Versorgungsleistungen entsprechend. Zahlen Sie private Beiträge, stammen diese „aus dem Netto“ und werden nicht staatlich gefördert.

Selbstverständlich ist es auch möglich, dass Sie neben Ihrem bestehenden Vertrag bei TenneT mittels Entgeltumwandlung eine neue Direktversicherung besparen, um die staatliche Förderung zu nutzen, ohne Ihren Altvertrag zu übertragen.

 

ACHTUNG

Bitte wenden Sie sich bei Fragen ausschließlich an uns und nicht an die Personalabteilung von TenneT.
Auch evtl. Unterlagen mailen Sie bitte in pdf Form an uns via tennet@meyer-fritzsche.de.
Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.

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